Schiedsrichterentschädigungen, Fahrkosten

Herrenspielklassen

Schiedsrichter (je Spiel)

3. Liga

100,00 €

nur Pokalspiele

Regionallige

75,00 €

nur Pokalspiele

Oberliga

50,00 €

nur Pokalspiele

Brandenburgliga

35,00 €

 

Landesliga

30,00 €

 

Landesklasse

25,00 €

 

Kreisspielklassen

20,00 €

 

Schiedsrichterassistent(je Spiel)

3. Liga

75,00 €

nur Pokalspiele

Regionallige

55,00 €

nur Pokalspiele

Oberliga

35,00 €

nur Pokalspiele

Brandenburgliga

30,00 €

 

Landesliga

25,00 €

 

Landesklasse

20,00 €

 

Kreisspielklassen

17,00 €

 

 

Frauenpielklassen

Schiedsrichter (je Spiel)

Brandenburgliga

20,00 €

Landesliga

15,00 €

Kreisspielklassen

12,00 €

Schiedsrichterassistent (je Spiel)

Brandenburgliga

15,00 €

Landesliga

12,00 €

Kreisspielklassen

10,00 €

 

Nachwuchsspielklassen

Schiedsrichter (je Spiel)

Brandenburgliga A-, B-, C-Junioren

25,00 €

 

Landesklasse A-, B-, C-Junioren

20,00 €

 

C-, D-, E-, F-Juniorinnen (Turniere)

20,00 €

 

B-Juniorinnen (Großfeld)

15,00 €

 

Kreisspielklassen (Großfeld)

15,00 €

 

Landesliga D-, E-Junioren

12,00 €

 

C-, D-, E-, F-Juniorinnen (Kleinfeld)

12,00 €

 

Kreisspielklassen (Kleinfeld)

7,50 €

 

Schiedsrichterassistent(je Spiel)

Brandenburgliga A-Junioren

20,00 €

 

Brandenburgliga B-, C-Junioren

15,00 €

 

Landesklasse A-, B-, C-Junioren

12,00 €

 

Kreisspielklassen

12,00 €

 

 

Hallenspiele

Brandenburg-Masters Herren

50,00 €

 

Brandenburgliga-Masters Herren

40,00 €

 

Brandenburg-Masters Frauen

30,00 €

 

Altherren- und Freizeitturniere je Stunde

6,00 €

 

Juniorenturniere des FLB je Stunde

6,00 €

 

Die Fußballkreise und Vereine regeln als Veranstalter die Schiedsrichterentschädigung in den Organisationsplänen zu den jeweiligen Turnieren. Die Höhe ist dem Schiedsrichter mit der Ansetzung bekannt zu geben. Als Empfehlung für Fußballkreise und Vereine:

für Herrenmannschaften je Stunde

10,00 €

für Altherren und Frauen je Stunde

6,00 €

für Juniorenmannschaften je Stunde

6,00 €

 

Beobachter

Landesspielklassen

20,00 €

Kreisspielklassen

15,00 €

 

Spezielle Regelungen

Bei Pokalspielen richtet sich die Entschädigung grundsätzlich nach der Spielklasse der spielklassentieferen Mannschaft. Bei Freundschaftsspielen richtet sich die Entschädigung nach der Spielklasse des gastgebenden Vereins. Bei Freundschaftsspielen auf neutralem Boden sind die Regelungen der Aufwandsentschädigung der beteiligten Mannschaften (DFB bzw. NOFV) zu beachten. Die Entschädigung für Schiedsrichter und –assistenten bei nationalen und internationalen Turnieren und bei Übungsspielen der Landesauswahlmannschaften ist im jeweiligen Finanzplan der Veranstaltung festzulegen. Kommen Schiedsrichter und –assistenten an einem Spieltag am gleichen Spielort zum mehrfachen Einsatz, so erhalten sie die Summe der für die betreffenden Spiele festgesetzten Entschädigung, jedoch nur einmal Fahrtkosten. Bei Spielen auf Kleinfeld beträgt die Entschädigung 50% der festgelegten Entschädigung für die jeweilige Spielklasse auf Großfeld. Bei Spielausfällen ist neben den Fahrtkosten eine Aufwandsentschädigung an die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten in Höhe von 50% der festgelegten Entschädigung für die jeweilige Spielklasse zu zahlen

Als Fahrtkosten bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 100 km in einer Richtung werden die Fahrpreise 2. Klasse (Bahn) und bei über 100 km in einer Richtung 1. Klasse (Bahn) einschließlich etwaiger Zuschläge sowie Buskosten erstattet.

Für Pkw-Fahrten wird ein Kilometergeld gezahlt:

für eine Person 0,30 EUR
für zwei Personen 0,32 EUR
für drei Personen 0,34 EUR
für vier und mehr Personen 0,36 EUR

Mitfahrenden werden keine Fahrtkosten erstattet. Der Fahrer ist verpflichtet, die Namen der Mitfahrenden bei seiner Abrechnung anzugeben. Mit der Zahlung des Kilometergeldes sind alle Ansprüche des Fahrzeughalters bzw. des Fahrzeugnutzers abgegolten.